Ansicht vom Steinbruch - heute
Ansicht vom Steinbruch - in wenigen Jahren
(Verdoppelung der Fläche - Fotomontage)
(Auszug aus dem immissionrechtlichen Genehmigung 1997)
In dieser Genehmigung vom Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald werden die Erweiterung des Steinbruchs und die Wiedernutzbarmachung der abgebauten Flächen geregelt.
Im Abschnitt 2.5.1 wird beschrieben, wie die Renaturierung und Wiedernutzbarmachung auszusehen hat. Die Fläche des Abbaugebietes wird in Stufen 1 -6 eingeteilt. Es wird beschrieben welche Maßnahmen zu treffen sind nach Beendigung des Abbaus in den Stufen1 – 3.
Der jetzige Abbau des Rohstoffes ist in der Stufe 4.
Es sind aber keinerlei Renaturierungsmassnahmen sichtbar oder durchgeführt!
In der folgenden Karte werden Abbauabschnitte 1 -3, 4 dargestellt.
Wir befinden uns beim Kalkabbau in Abschnitt 4. In den Abschnitten 1 – 3 müssten Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Auflagen für die Renaturierung
( Auszug aus dem immissionrechtlichen Genehmigung1997)
In der folgenden Karte werden Maßnahmen zur Abschlussrenaturierung,
Auszug aus der Karte:1997_Antrag10_Rekultivierungskonzept_mit_Feuchtbiotop.
Legende:
Abbaugrenze
Bereich für ephemeren Gewässer und Röhrichtzonen ( Feuchtbiotop )
überwiegend gehölzfreie Böschungsbegrünung, Magerrasensaat
überwiegend gehölzbetonte Böschungsbepflanzung, Gehölzriegel
Steilwandbereich mit Pufferzonen, begrenzt mit Steinhaufen
Waldbegründung (standortgerechter Laubmischwald)
gestufter Waldmantel
Graswege, Wiesen, Wegbegleitgrün Rebflächen
Strauchhecke
beidseitig gestufte Hecke
befestigte Wege
Mähgutlager
solitäre Obstbäume
Wo sind diese Renaturierungen?