Steinbruch Merdingen

Kalkabbau Merdingen

     Ansicht vom Steinbruch - heute

     Ansicht vom Steinbruch - in wenigen Jahren

     (Verdoppelung der Fläche - Fotomontage)



Auflagen für die Renaturierung

 

(Auszug aus dem immissionrechtlichen Genehmigung 1997)

 

In dieser Genehmigung vom Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald werden die Erweiterung des Steinbruchs und die Wiedernutzbarmachung der abgebauten Flächen geregelt.

 

Im Abschnitt 2.5.1 wird beschrieben, wie die Renaturierung und Wiedernutzbarmachung auszusehen hat. Die Fläche des Abbaugebietes wird in Stufen 1 -6 eingeteilt. Es wird beschrieben welche Maßnahmen zu treffen sind nach Beendigung des Abbaus in den Stufen1 – 3.

 

Der jetzige Abbau des Rohstoffes ist in der Stufe 4.

 

Es sind aber keinerlei Renaturierungsmassnahmen sichtbar oder durchgeführt!

 

 

In der folgenden Karte werden Abbauabschnitte 1 -3, 4 dargestellt.

 

Wir befinden uns beim Kalkabbau in Abschnitt 4. In den Abschnitten 1 – 3 müssten Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.


 

Auflagen für die Renaturierung

 

( Auszug aus dem immissionrechtlichen Genehmigung1997)

 

In der folgenden Karte werden Maßnahmen zur Abschlussrenaturierung,

 

Auszug aus der Karte:1997_Antrag10_Rekultivierungskonzept_mit_Feuchtbiotop.

 

Legende:

 

Abbaugrenze

 

Bereich für ephemeren Gewässer und Röhrichtzonen ( Feuchtbiotop )

 

überwiegend gehölzfreie Böschungsbegrünung, Magerrasensaat

 

überwiegend gehölzbetonte Böschungsbepflanzung, Gehölzriegel

 

Steilwandbereich mit Pufferzonen, begrenzt mit Steinhaufen

 

Waldbegründung (standortgerechter Laubmischwald)

 

gestufter Waldmantel

 

Graswege, Wiesen, Wegbegleitgrün Rebflächen

 

Strauchhecke

 

beidseitig gestufte Hecke

 

befestigte Wege

 

Mähgutlager

 

solitäre Obstbäume

 

Wo sind diese Renaturierungen?


Impressionen vom Steinbruch